Comedian_Harmonists_1071
Paris_Texas_1071
Das_weinende_Kamel_1071
Das_Boot_1071
Lola_rennt_1071
Der_Blaue_Engel_1071
Steiner_Das_Eiserne_Kreuz_1071
Das_kleine_Gespenst_1071

Wahrnehmungsberechtigte

Wer kann Wahrnehmungsberechtigter werden?

Wahrnehmungs­berechtigte bei der VGF können Film­hersteller, Co-Produzenten eines Films oder andere Dritte wie Film­verleiher, Film­lizenz­händler, Welt­vertriebs­unternehmen, etc., denen die Leistungsschutzrechte der Produzenten übertragen worden sind, werden.

Außerdem können Firmen, die Synchronfassungen von ausländischen Filmen herstellen oder die Rechte an diesen Synchronfassungen erwerben, Wahrnehmungsberechtigte der VGF werden.

Wie werde ich Wahrnehmungsberechtigter?

Sie sind Film­hersteller, Co-Produzent eines Films oder Sie haben die Rechte vom Hersteller eines Films (Film­verleiher, Film­lizenz­händler, Welt­vertriebs­unternehmen, etc.)? Dann treten Sie der VGF bei und schließen Sie mit ihr einen Wahrnehmungsvertrag (PDF) ab. Schicken Sie uns einfach das VGF-Anmeldeformular (PDF) per Mail oder via Upload und wir lassen Ihnen die notwendigen Unterlagen zukommen.

Kann ich als Regisseur bei der VGF Mitglied werden?

Ja, aber in der Regel werden Regisseure von der VG Bild-Kunst vertreten.

Was kostet ein Beitritt zur VGF?

Der Beitritt zur VGF, der mit Abschluss eines Wahr­nehmungs­vertrages voll­zogen wird, ist für die Rechte­inhaber kostenfrei.

Wie finanziert sich die VGF?

Die Verwaltungs­kosten werden durch einen Vorweg­abzug aus allen erzielten Einnahmen gedeckt. Ein individueller Ver­waltungs­kosten­abzug erfolgt weder bei Vertrags­abschluss noch später.

Wie kann ich der VGF Adressänderungen mitteilen?

Sie können uns Änderungen gerne formlos, per Mail oder Upload zukommen lassen. Anmeldeformular (PDF)

Wie kann ich der VGF eine neue Bankverbindung mitteilen?

Sie können uns Änderungen gerne formlos, per Mail oder Upload zukommen lassen. Bankformular (PDF)